Videoüberwachung

Videoüberwachung

Ganz gleich, ob die Videoüberwachung im privaten oder im geschäftlichen Bereich eingesetzt werden soll, bei der Installation, sowie bei der Inbetriebnahme sind zahlreiche gesetzliche Vorschriften zu beachten. 
So gibt es zum Beispiel im geschäftlichen Bereich Räumlichkeiten bzw. Einrichtungen, welche zwingend mit einer Videoüberwachung auszurüsten sind und wiederum andere Bereiche, deren Videoüberwachung gesetzlich verboten ist.

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Sind die Anforderungen im privaten Bereich ebenso streng?

Dies kommt ganz darauf an. Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus gerne Videoüberwachen möchten, so spricht im Zuge der Einbruchsprävention zunächst natürlich nichts dagegen, dass Sie ihre eigenen vier Wände mit einer Videoüberwachung ausstatten. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die eingesetzten Kameras ausschließlich den eigenen Grundstücksbereich überwachen. Eine Videoüberwachung in Richtung der öffentlichen Straße, in Richtung des Nachbargrundstücks oder in sonstiger Weise in Richtung der Nachbarn ist hingegen nicht zulässig.

Videoüberwachung - Sonstige Anforderungen

Darüber hinaus ist, soweit nach den vorgenannten Maßgaben eine Videoüberwachung zulässig ist, die Videoüberwachung zu kennzeichnen, zu protokollieren, auf Datensicherheit hin zu überprüfen und die Daten sind darüber hinaus nach 72 Stunden wieder zu löschen. Im gewerblichen Bereich sind diese Anforderungen an die Videoüberwachung, je nach Tätigkeitsbereich noch wesentlich höher.
Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer individuellen Videoüberwachung zur Seite. Sprechen Sie uns an.
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